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Warum die SPD eine Klage gegen den Landeshaushalt vorbereitet

Die SPD Schleswig-Holstein hat dem von CDU und Grünen vorgelegten Landeshaushalt nicht zugestimmt.

Das ist keine besondere Nachricht, die Opposition stimmt in den seltensten Fällen dem Haushalt der Regierung zu. CDU und Grüne machen daraus jetzt die Geschichte „SPD gegen Geld für Lehrkräfte“ oder „SPD gegen Geld für Kitas“ – aber das gehört zum politischen Alltagsgeschäft und kann von allen Menschen eingeordnet werden. 

 

Ungewöhnlich ist, dass die SPD in diesem Jahr darauf verzichtet hat, eigene Haushaltsanträge vorzulegen. Der Grund dafür ist: In diesem Jahr sind wir nicht nur nicht einverstanden mit dem Landeshaushalt, wir halten ihn sogar für verfassungswidrig. Und ein im Grundsatz verfassungswidriger Haushalt ließe sich durch ein paar Änderungsanträge nicht heilen. (Ganz abgesehen davon, dass CDU und Grüne ohnehin keinem SPD-Haushaltsantrag zustimmen würden, da sind wir wieder beim politischen Alltag).

 

Die Landesregierung will in diesem Jahr 1,6 Milliarden Euro an Krediten aufnehmen, im Wesentlichen als sogenannte „Notkredite“, die nicht unter die Schuldenbremse fallen. Wegen der Corona-Notlage (die von der Landesregierung eigentlich schon für beendet erklärt wurde), wegen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und wegen der Ostsee-Flut. Mit dem letzten Punkt haben wir kein Problem. Skeptisch sind wir aber, wenn es darum geht, grüne und schwarze Lieblingsprojekte aus Notkrediten zu finanzieren. Beispiel 1: Der Neubau von Schweineställen soll aus dem Corona-Notkredit finanziert werden, weil Landwirte während der Restaurant-Schließungen weniger Fleisch absetzen konnten. Beispiel 2: Der Neubau von Radwegen soll aus dem Corona-Notkredit finanziert werden, weil Bewegung an der frischen Luft die Gesundheit fördert. Auch an anderen Stellen haben wir Zweifel. Und da es laut Landesverfassung die Aufgabe der Opposition ist, die Landesregierung zu kontrollieren, ist es nicht nur unser Recht, sondern unsere Pflicht, bei Zweifeln an der Verfassungsgemäßheit des Haushalts eine Klage vor dem Landesverfassungsgericht zu prüfen. 

 

SPD und FDP haben zu diesem Zweck gemeinsam Prof. Dr. Simon Kempny als Gutachter und späteren Prozessbevollmächtigten engagiert. Er hat den Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Steuerrecht an der Universität Bielefeld inne und vertritt als ausgewiesener Experte derzeit bereits juristisch die SPD- und die FDP-Fraktion in Nordrhein-Westfahlen bei einer Normenkontrollklage gegen den Haushalt der dortigen schwarz-grünen Landesregierung.

 

Wir haben nichts gegen Schweine und nichts gegen Fahrräder. Aber wir glauben: Bei der Aufstellung seiner Haushalte muss der Staat sich an Recht und Gesetz halten. Und wenn es Investitionen gibt, die aus dem regulären Haushalt nicht zu stemmen sind (zum Beispiel, um die Energiewende zu finanzieren oder um die 15.000 fehlenden Kita-Plätze in Schleswig-Holstein zu schaffen), dann müssen wir über geeignete Wege sprechen. Wirtschaftsexperten empfehlen eine Reform der Schuldenbremse und es ist kein Geheimnis, dass die SPD sich auch eine Steuerreform vorstellen könnte, nach der starke Schultern mehr tragen als schwache.